Sie ziehen schon wieder um?!
Bei bereits bestehendem Nachsendeauftrag
Und weil auch diese Situation gar nicht so selten vorkommt: Wenn Sie, sei es als Geschäftskunde oder privat, umgezogen sind und innerhalb der sechsmonatigen Nachsendedauer erneut umziehen, müssen Sie einen weiteren, neuen Nachsendeauftrag stellen.
Der bereits vorliegende Nachsendeauftrag kann in einem solchen Fall nicht nachträglich geändert werden. Wenn ein komplett neuer Adresssatz besteht, muss ein neuer Nachsendeantrag beauftragt werden.
Sollte der Umzug innerhalb der Nachsendedauer erfolgen, kann es zuweilen interessant sein, zwei Nachsendeaufträge parallel laufen zu lassen, falls an der alten Adresse noch immer Post ankommt.

In Abb.1 sehen Sie die Konstellation vor dem weiteren Umzug. Sie sind umgezogen von A nach B, ziehen jedoch vor Ablauf des Nachsendezeitraums nach C um. Wenn Sie nun einen weiteren Nachsendeauftrag (von B nach C) beantragen, so werden die Nachsendeaufträge zeitgleich aktiv, jedoch ausschliesslich für die neue Adresse.

Die neue Konstellation ist in Abb. 2 zu sehen. Der neue Nachsendeauftrag, welchen Sie gestellt haben, ist nun wie gewünscht von B nach C aktiv. Der alte Nachsendeauftrag von A nach B wird jedoch automatisch in einen Nachsendeauftrag von A nach C umgewandelt.