Welchen Auftrag muss ich nehmen? Privat oder Geschäftlich? Umzug oder Vorübergehende Abwesenheit? Und was passiert bei Sterbefall oder Betreungsfall?

Egal ob es um einen Umzug geht, eine vorübergehende Abwesenheit oder die Verlegung einer Firma - Gründe für einen Nachsendeauftrag gibt es viele.
Welchen Antrag Sie für den jeweiligen Anlass wählen müssen, wie Sie ihn am besten ausfüllen und was dabei alles zu beachten ist, dazu finden Sie nachfolgend ausführliche Infos.

Auf dieser Seite werden Sie ausführlich beraten. Denn Ihre Post ist uns wichtig!

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Nachsendeaufträgen, den privaten und den gewerblichen


Bei beiden Aufträgen können Sie auch die Eingabe eines Postfaches vornehmen, und das sowohl bei der bisherigen wie auch bei der neuen Adresse.
Statt einer Straße und Hausnummer tragen Sie im Eingabefeld entsprechend die Angabe "Postfach" ein, ggf. mit der dazugehörigen Nummer.
Wenn Sie bei der bisherigen oder neuen Adresse noch zusätzliche Informationen eingetragen haben möchten wie z. B. "bei Müller", "App. 145", "Seniorenstift Waldesruh" o. ä., um die Angaben eindeutiger zu gestalten, so nutzen Sie die Eingabeoption "Adresszusatz hinzufügen".

Zusatzleistungen Päckchen und Pakete sowie DHL INFOPOST / DIALOGPOST (schwer) Egal ob privat oder gewerblich - Sie haben die Wahl, sich neben der herkömmlichen Post auch Ihre DHL INFOPOST / DIALOGPOST (schwer) bzw. Päckchen und Pakete nachschicken zu lassen. Dies können Sie im Bestellschritt "Auftraggeber Details" unter "Zusatzleistungen" auswählen. Beachten Sie dabei, dass die Nachsendung von DHL INFOPOST / DIALOGPOST (schwer) zwar unentgeltlich, aber auch auf Deutschland beschränkt ist. Bei der Weiterleitung von Päckchen und Paketen fällt ein zusätzliches Entgelt an. Die Weiterleitung ins Ausland ist ebenfalls auf Deutschland beschränkt.

Detaillierte und weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie auch, dass es viele Sendungen gibt, welche trotz bestehendem Nachsendeauftrags nicht in die Weiterleitung gelangen. Dies kann evtl. Briefe von der Bank, dem Finanzamt oder weiteren Behörden betreffen. Diese Institutionen versehen Ihre Ausgangspost oft mit dem Zusatz "Nicht nachsenden" oder "Wenn verzogen, mit neuer Adresse zurück", das haben Sie sicher schon das eine oder andere Mal auf einem Umschlag gesehen.

Vermerk "Nicht nachsenden":

Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt (selbst bei vorübergehender Abwesenheit nicht), sondern an den Absender zurückgesandt.

Vermerk: "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!"

Liegt ein Nachsendeauftrag des Empfängers wegen Umzugs vor, wird die Sendung zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt bzw. dem nicht widersprochen, wird diese auf der Sendung vermerkt.

Abgesehen davon werden auch Pressesendungen und Postvertriebsstücke nicht nachgesendet (Magazin-Abonnements und Tageszeitungen werden oft so verschickt), das Gleiche gilt für Einschreiben und PostIDENT. Kataloge von Versandhäusern o. ä. werden ebenfalls oft nicht nachgesendet.

Damit Sie diese Frage nicht selbst beantworten müssen hilft unser Bestellsystem Ihnen dabei.


Natürlich sollte man den Post-Nachsendeauftrag bei allen in der Region relevanten Zustellern zu beantragen. Eine Beauftragung NUR bei der Deutschen Post AG, PostModern etc. reicht nicht aus!
Gerade grosse Firmen wie Versicherungen, Banken oder auch Ämter haben Sonderverträge mit kleinen regionalen Zustellern, damit der Versand für diese billiger wird. Vergessen Sie dort den Nachsendeauftrag zu stellen, kommt nur ein Teil Ihrer Post korrekt an.

Nachsendeaufträge der Anbieter als Papierbogen

Entsprechend der Adressdaten, welche Sie im Bestellprozess eingeben ermitteln wir die für Sie relevanten Zusteller. Auf der letzten Seite des Bestellprozess werden die für Sie ermittelten Zusteller angezeigt.

Lesen Sie hierzu unseren ausführlichen Artikel auf: Umzug bei bestehendem Nachsendeauftrag

Sie ziehen endlich aus dem Haus der Eltern aus und wollen auch, dass Briefe, die an Ihre Familie adressiert sind, an Sie nachgesendet werden?

Oder sind Sie in der unglücklichen Situation einer Trennung? Was passiert mit der Post, welche an Eheleute adressiert ist?

Lesen Sie hierzu unseren ausführlichen Artikel mit Beispielen: Adresse von Familien, Eheleuten und Paaren

Sie möchten das Ihre Post kurzzeitig nicht zugestellt wird, aber haben bereits einen laufenden Nachsendeauftrag an Ihre neue Adresse?

Lesen Sie hierzu mehr in unserem Ratgeber: Post lagern bei bestehendem Nachsendeauftrag